Datenschutzerklärung
Ich freue mich sehr über Ihr Interesse an meinem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Pflegeberatung Alina Lechner. Eine Nutzung der Internetseiten der Pflegeberatung Alina Lechner ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Pflegeberatung Alina Lechner geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Die Pflegeberatung Alina Lechner hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
1. Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung der Pflegeberatung Alina Lechner beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:
Pflegeberatung Alina Lechner
Krafelderstr. 7
41849 Wassenberg
Deutschland
Tel.: 015562540644
E-Mail: pflegerberatung-lechner@web.de
Website: www.pflegeberatungalinalechner.de
3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite der Pflegeberatung Alina Lechner erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Pflegeberatung Alina Lechner keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Pflegeberatung Alina Lechner daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
4. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite der Pflegeberatung Alina Lechner enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
6. Rechte der betroffenen Person
7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
9. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an mich wenden. Ich kläre den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Hamburg tätig ist, in Kooperation mit dem Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt.
Nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
1.1 Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Leistungsbeschreibung
und AGB (nachfolgend Hauptvertrag), soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch IONOS (nachfolgend Auftragnehmer) als
Auftragsverarbeiter für den Kunden als Verantwortlicher (nachfolgend Auftraggeber) gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt. Dies umfasst alle Tätigkeiten,
die der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht
ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist.
1.2 Die Dauer der Verarbeitung richtet sich nach der tatsächlichen Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers durch den
Auftragnehmer.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
2.1 Die Art der Verarbeitung umfasst alle Arten von Verarbeitungen im Sinne der DSGVO zur Erfüllung des Auftrags.
2.2 Zwecke der Verarbeitung sind alle zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung (siehe hierzu auch Anhang 1 Leistungsbeschreibung),
insbesondere im Bereich Cloud-Dienstleistungen, Hosting, Software as a Service (SaaS) und IT-Support, erforderlichen Zwecke.
3. Art der personenbezogenen Daten und Kategorien von Betroffenen
3.1 Die Art der verarbeiteten Daten bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die
Übermittlung von Daten. Siehe hierzu auch die Leistungsbeschreibung Anhang 1.
3.2 Die Kategorien von Betroffenen bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die
Übermittlung von Daten. Siehe hierzu auch die Leistungsbeschreibung Anhang 1.
4. Verantwortlichkeit und Verarbeitung auf dokumentierte Weisungen
4.1 Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere
für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich
(»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Dies gilt auch im Hinblick auf die in dieser Vereinbarung geregelten Zwecke und Mittel der
Verarbeitung.
4.2 Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in
einem elektronischen Format (Textform) durch einzelne Weisungen geändert werden (Einzelweisung). Mündliche Weisungen sind unverzüglich
schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Bei Änderungsvorschlägen teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, welche Auswirkungen sich auf
die vereinbarten Leistungen, insbesondere die Möglichkeit der Leistungserbringung, Termine und Vergütung ergeben. Ist dem Auftragnehmer die
Umsetzung der Weisung nicht zumutbar, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verarbeitung zu beenden und den Vertrag außerordentlich zu
kündigen. Die Entgeltpflicht des Auftraggebers entfällt mit der Einstellung der Leistung durch den Auftragnehmer. Eine Unzumutbarkeit liegt
insbesondere vor, wenn die Leistungen in einer Infrastruktur erbracht werden, die von mehreren Auftraggebern / Kunden des Auftragnehmers
genutzt wird (Shared Services), und eine Änderung der Verarbeitung für einzelne Auftraggeber nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
4.3 Die vertraglich vereinbarte Datenverarbeitung findet in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt, sofern nicht zur Erbringung der Leistung der Datentransfer in Drittstaaten erforderlich
ist. Für den Fall, dass eine Übermittlung in einen Drittstaat erfolgt, stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Voraussetzungen nach Art. 44 ff.
DSGVO erfüllt sind.
5. Rechte des Auftraggebers, Pflichten des Auftragnehmers
5.1 Der Auftragnehmer darf Daten von betroffenen Personen nur aufgrund dokumentierter Weisungen des Auftraggebers verarbeiten. Die
Weisungen werden zu Beginn durch den Vertrag festgelegt. Keine Weisungsbindung liegt jedoch vor, wenn ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel
28 Abs. 3 a) DSGVO gegeben ist (Verpflichtung nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates). Dies bezieht sich auch auf
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an Drittländer oder internationale Organisationen.Besteht eine Verarbeitungspflicht entgegen
einer Weisung, so informiert der Auftragnehmer vor der Verarbeitung den Auftraggeber über die entsprechende rechtliche Anforderung. Es sei
denn, das betreffende Recht verbietet eine solche Information wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses. Der Auftragnehmer informiert den
Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. Der Auftragnehmer darf die
Umsetzung der Weisung solange auszusetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wurde. Die Weisungen sind durch den
Auftraggeber zu dokumentieren und mindestens für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufzubewahren.
5.2 Der Auftragnehmer unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit den Auftraggeber mit geeigneten technischen und
organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Ansprüche der betroffenen Personen nach Kapitel III der DSGVO. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen, soweit die Unterstützung nicht aufgrund eines
Gesetzes- oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine
Kosteninformation zukommen lassen.
5.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden
Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Leistungen
eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen, soweit die Unterstützung nicht aufgrund eines Gesetzes- oder Vertragsverstoßes
durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen.
5.4 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter und anderen für den
Auftragnehmer tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der Auftragnehmer, dass
sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen
gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Gleiches gilt für das Sozialgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis nach § 3 TTDSG und – in
Kenntnis der Strafbarkeit – für die Wahrung von Geheimnissen der Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB. Die Vertraulichkeits-/
Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.
5.5 Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des
Auftraggebers bekannt werden. Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher
nachteiliger Folgen für die betroffenen Personen.
5.6 Der Auftragnehmer gewährleistet die schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und 39 DS-GVO
ausübt. Eine Kontaktmöglichkeit wird auf der Webseite des Auftragnehmers veröffentlicht.
5.7 Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers entweder alle
personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Auftraggeber zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach dem anwendbaren Recht eines
Mitgliedstaates eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Macht der Auftraggeber von diesem Wahlrecht keinen
Gebrauch, gilt die Löschung als vereinbart. Wählt der Auftraggeber die Rückgabe, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung
verlangen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen.
5.8 Machen betroffene Person Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO geltend, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der
Abwehr der Ansprüche im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Auftragnehmer kann hierfür eine angemessene Vergütung verlangen, soweit die
Schadensersatzansprüche nicht auf einem Gesetzes- oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer beruhen.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Durchführung des Auftrags Fehler oder
Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
6.2 Im Falle der Beendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, diejenigen personenbezogenen Daten vor Vertragsbeendigung zu löschen, die er
in den Diensten gespeichert hat.
6.3 Auf Anforderung des Auftragnehmers benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner in Datenschutzangelegenheiten.
7. Anfragen betroffener Personen
Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet
den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Auftraggeber dazu ermächtigt. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der
Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten.
Bei der Erfüllung seiner Pflichten befolgt der Auftragnehmer die Weisungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn das
Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
8. Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO
8.1 Der Auftragnehmer ergreift in seinem Verantwortungsbereich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen,
dass die Verarbeitung gemäß den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person
gewährleistet. Der Auftraggeber ergreift in seinem Verantwortungsbereich gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung
auf Dauer sicherzustellen.
8.2 Die aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers sind unter diesem Link einsehbar. Der Auftragnehmer stellt
klar, dass es sich bei den unter dem Link aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen lediglich um Beschreibungen technischer
Art handelt, welche nicht als Bestandteil dieser Vereinbarung anzusehen sind.
8.3 Der Auftragnehmer betreibt ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen
zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 Abs. 1 lit. d) DSGVO.
8.4 Der Auftragnehmer passt die getroffenen Maßnahmen im Laufe der Zeit an die Entwicklungen beim Stand der Technik und die Risikolage an.
Eine Änderung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, sofern das Schutzniveau
nach Art 32 DSGVO nicht unterschritten wird.
9. Nachweis und Überprüfung
9.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO
niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht im Einzelfall Überprüfungen - einschließlich Inspektionen -, die vom Auftraggeber oder
einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Verschwiegenheitserklärung vom
Auftraggeber und von dessen beauftragten Prüfer zu verlangen, welche den Auftraggeber aber nicht daran hindern soll, selbst Nachweise
gegenüber der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde zu erbringen. Unmittelbare Wettbewerber des Auftraggebers oder Personen, die für
unmittelbare Wettbewerber des Auftraggebers tätig sind, kann der Auftragnehmer als Prüfer ablehnen.
9.2 Als Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten reicht dem Auftraggeber in der Regel die vorliegende Zertifizierung
nach ISO 27001 aus. Das jeweils aktuelle Zertifikat stellt der Auftragnehmer auf seiner Webseite zur Verfügung.
9.3 Sofern der Auftraggeber auf Basis tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel daran geltend macht, dass die vorbezeichneten
Zertifizierungen zureichend oder zutreffend sind, oder besondere Vorfälle im Sinne von Art. 33 Abs. 1 DSGVO im Zusammenhang mit der
Durchführung der Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber dies rechtfertigen, kann er Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Diese können zu den
üblichen Geschäftszeiten ohne übermäßige Störung des Betriebsablaufs in der Regel nach Anmeldung (wenn nicht eine Kontrolle ohne Anmeldung
erforderlich erscheint, weil andernfalls der Kontrollzweck gefährdet wäre) durchgeführt werden. Das Inspektionsrecht des Auftraggebers hat das
Ziel, die Einhaltung der einem Auftragsverarbeiter obliegenden Pflichten gemäß der DSGVO und dieses Vertrages zu überprüfen. Der
Auftragnehmer wird aktiv an der Durchführung der Kontrolle mitwirken.
9.4 Für Informationen und Unterstützungshandlungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, soweit die Kontrolle nicht
wegen eines Gesetzes- oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab
eine Kosteninformation zukommen lassen.
10. Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)
10.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO zur
Vertragserfüllung einzusetzen.
10.2 Die aktuell eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter sind in Anhang 2 aufgeführt. Der Auftraggeber erklärt sich mit deren Einsatz
einverstanden.
10.3 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn er eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer
Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben.
10.4 Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung kann nur aus einem sachlichen Grund innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information
über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer erhoben werden. Im Fall des Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl die
Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung für den
Auftragnehmer nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist
(mindestens 14 Tage) nach Zugang des Einspruchs einstellen. Mit dem Zeitpunkt der Leistungseinstellung durch den Auftragnehmer entfällt die
Entgeltpflicht des Auftraggebers.
10.5 Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine datenschutzrechtlichen Pflichten
aus diesem Vertrag auf den weiteren Auftragsverarbeiter zu übertragen. Der Auftragnehmer stellt insbesondere durch regelmäßige Überprüfungen
sicher, dass die weiteren Auftragsverarbeiter die technischen und organisatorischen Maßnahmen einhalten.
11. Haftung und Schadensersatz
11.1. Im Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO verpflichten sich die
Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.
11.2. Die zwischen den Parteien im Hauptvertrag zur Leistungserbringung vereinbarte Haftungsregelung gilt auch für Ansprüche aus dieser
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und im Innenverhältnis zwischen den Parteien für Ansprüche Dritter nach Art 82 DSGVO, außer soweit
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
12. Vertragslaufzeit, Sonstiges
12.1 Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Auftraggeber. Sie endet mit Ende des letzten Vertrages unter der jeweiligen
Kundennummer. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser
Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung.
12.2 Der Auftragnehmer kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener Ankündigungsfrist ändern. Insbesondere behält er
sich ausdrücklich vor, die vorliegende Vereinbarung einseitig zu ändern, sofern sich wesentliche rechtliche Änderungen im Bezug auf diese
Vereinbarung ergeben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Bedeutung der geplanten Änderung gesondert hinweisen und darüber
hinaus dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Erklärung eines Widerspruchs einräumen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in der
Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Im Falle eines
Widerspruchs durch den Auftraggeber, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
12.3 Der Auftraggeber erkennt diese Vereinbarung als Teil der AGB über die/das von ihm gebuchte/n Produkt/e an. Bei etwaigen Widersprüchen
gehen Regelungen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser
Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht.
12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Dieser
gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der
Bundesrepublik Deutschland.
12.5 Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder
Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber
unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren,
dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als »Verantwortlicher « im Sinne der DSGVO liegen.
Version 1.2
Stand: 06/2023
Dieses Dokument ist online unter folgender Adresse abrufbar:
https://www.ionos.de/terms-gtc/avv/
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
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