Willkommen bei Betreuungsdienst Lechner.
Wir bieten wir eine breite Palette an Betreuungs- und Hauswirtschaftsdienstleistungen an, die darauf abzielen, Ihnen oder Ihren Angehörigen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Unsere Dienstleistungen sind flexibel und individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Alle Leistungen können ab Pflegegrad 1 mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Wir unterstützen Sie im Alltag, damit Sie weiterhin ein erfülltes und selbstständiges Leben führen können. Unsere persönliche Betreuung umfasst:
Menschen mit Demenz benötigen eine spezielle Betreuung, die wir mit viel Einfühlungsvermögen und Fachwissen anbieten:
Wir begleiten Sie zuverlässig zu Ihren Terminen und helfen Ihnen bei der Organisation:
Ein aktives und erfülltes Leben ist uns wichtig. Wir bieten Ihnen:
Wir erledigen Ihre Einkäufe und Besorgungen zuverlässig und nach Ihren Wünschen:
Gutes Essen trägt zum Wohlbefinden bei. Wir bieten:
Wir übernehmen Ihre Wäschepflege, damit Sie sich um nichts kümmern müssen:
Wir unterstützen bei der Sauberkeit und Ordnung in Ihrem Zuhause:
Jeder Mensch ist einzigartig, und das gilt auch für seine Bedürfnisse. Daher bieten wir individuelle Lösungen an, die genau auf Ihre Lebenssituation und Wünsche zugeschnitten sind. Unser Ziel ist es, Ihnen das Leben zu erleichtern und Sie in allen Bereichen zu unterstützen, die Ihnen wichtig sind.
Unsere Preise
Unsere Abrechnung erfolgt in der Regel über die Pflegekasse im Rahmen der 131 Euro Pauschale. Darüber hinaus kann auch das Budget für Verhinderungspflege und Umwidmung der Kurzzeitpflege genutzt werden, wenn mehr Unterstützung benötigt wird. Ebenfalls ist es möglich max. 40% der ambulanten Sachleistungen für Betreuungsleistungen zu nutzen.
Abrechnung im 30-Minuten-Takt
Unsere Dienstleistungen werden in Blöcken von 30 Minuten abgerechnet. Dies ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Betreuung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Einsätze finden jedoch erst ab 60 Minuten statt.
Kostenübersicht
Abrechnung über die Pflegekasse
Unsere Dienstleistungen können im Rahmen der 131 Euro Pauschale der Pflegekasse abgerechnet werden. Diese Pauschale steht allen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 1 zur Verfügung und kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die notwendigen Anträge zu stellen und die Abrechnung mit der Pflegekasse zu organisieren.
Verhinderungspflege
Wenn Sie mehr Unterstützung benötigen, können Sie zusätzlich das Budget für Verhinderungspflege nutzen. Dieses Budget steht zur Verfügung, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit. Zusätzlich können Sie die Umwidmung der Kurzzeitpflege nutzen. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Weitere Informationen zum Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI
Mit dem zusätzlichen Budget aus der Umwandlung von Sachleistungen können Sie zusätzliche Entlastungsleistungen finanzieren. Neben dem eigentlichen 131 Euro monatlichen Entlastungsbetrag können maximal 40 % des Ihrem Pflegegrad zustehenden Sachleistungsbudgets in Anspruch genommen werden.
Diese Möglichkeit gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 und für alle drei Optionen der Pflegeleistung:
Wenn Sie normalerweise nur Pflegegeld und keine Sachleistung beziehen, können Sie trotzdem bei Bedarf Ihren Anspruch auf Umwandlung wahrnehmen.
Individuelle Beratung
Jede Pflegesituation ist einzigartig. Deshalb bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an, um gemeinsam die für Sie beste Lösung zu finden. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Beantragung der Leistungen bei der Pflegekasse.
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